Kein Administrationsdickicht. So wird mit der Krankenkasse abgerechnet
Kurz und einfach erklärt. Anerkannte Leistungen der Krankenkassen.
Die benötigten Leistungen werden wie folgend erklärt mit Ihrer Krankenkassen abgerechnet (Tiers payant; Die Krankenkasse bezahlt die Aufwände und stellt Ihnen danach die nicht übernommenen Leistungen in Rechnung.)
1
Die Spitexorganisation holt nach der durchgeführten Bedarfsabklärung eine entsprechende „Bedarfsmeldung für Spitexdienstleistungen“ bei ihrem Arzt ein.
2
Die ausgefüllte Bedarfsmeldung senden wir spätestens mit der Rechnungsstellung an ihren Krankenversicherer.
3
Ihre Rechnung mit den erbrachten KLV-Leistungen oder der Akut- und Übergangspflege senden wir direkt an ihre Krankenkasse. Diese überprüft die Bedarfsmeldung und bezahlt die Rechnung direkt der Spitexorganisation.
Sie erhalten von der Rechnungsstellung an die Krankenkasse eine entsprechende Kopie.
4
Sie erhalten von ihrer Krankenkasse die Abrechnung mit ihrem entsprechenden Selbstbehalt (10 % der erbrachten Leistungen)
Für hauswirtschaftliche Leistungen, betreuerische Leistungen, Mahlzeitendienst sowie nicht übernommenes Pflegematerial und Hilfsmittel senden wir Ihnen direkt eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst begleichen. Die Klientenbeteiligung nach Art. 7 (max. Fr. 7.70) pro Stunde wird Ihnen ebenfalls direkt von uns in Rechnung gestellt. Diese erbrachten Leistungen müssen Sie selbst begleichen.
Ergänzende Informationen zur Rechnungsstellung:
Beziehen Sie Leistungen welche die Krankenkasse übernimmt (KLV-Leistungen) und gleichzeitig z.B. eine Leistung im Bereich Haushalt, wird dies getrennt in Rechnung gestellt. Die KLV-Leistungen gehen direkt an die Krankenkasse zur Bezahlung. Der Anteil der Hauswirtschafts-Leistungen wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt und muss von Ihnen beglichen werden.